Finanzierung
Unsere ärztlich verordneten Leistungen werden von der Grundversicherung der Krankenkassen übernommen. Einzelne Kantone übernehmen zum Teil die Restkostenfinanzierung.
Die Tarife für die Vergütung durch die Krankenkassen der Krankenpflegeleistungen wurden vom Bundesrat für die ganze Schweiz einheitlich festgelegt.
Sie betragen ab 01.01.2020 für:
- Bedarfsabklärung und Beratung: CHF 76.90 pro Stunde
- Behandlungspflege: CHF 63.00 pro Stunde
- Grundpflege: CHF 52.60 pro Stunde
Die freiberufliche Pflegefachperson sendet die Rechnung für die erbrachten Leistungen gemäss oben genanntem Tarif direkt an die Krankenkassen (tiers payant).
Zusätzlich wird eine Kostenbeteiligung von den Klienten und Klientinnen erhoben, welche direkt in Rechnung gestellt wird. Die Kostenbeteiligung ist Kantonal unterschiedlich gestaltet.
Bezüger von Sozialhilfeleistungen können die Rechnungen an das entsprechende Amt weiterleiten oder wer Ergänzungsleistungen (EL) erhält kann die Rechnungen einsenden und erhält zum Begleichen der Rechnung das Geld von der EL.
Kostenbeteiligung
Kanton Basel-Stadt
Kostenbeteiligung der Klienten in Form von Eigenbeitrag maximal CHF 7.65 pro Std./Tag an.
Kinder und Jugendliche sind vom Eigenbeitrag befreit.
Basel-Stadt finanziert Restkosten
Kanton Basel-Landschaft
Kostenbeteiligung der Klienten in Form von Eigenbeitrag maximal CHF 7.65 pro Std./Tag
Basel-Landschaft finanziert Restkosten, Auszahlung erfolgt durch die Gemeinden
Kanton Aargau
Kostenbeteiligung der Klienten in Form von Eigenbeitrag maximal CHF 15.35 pro Std./Tag. Aargau finanziert Restkosten
Kanton Solothurn
Kostenbeteiligung der Klienten in Form von Eigenbeitrag maximal CHF 15.35 pro Std./Tag
Solothurn finanziert Restkosten